Kfz Unfallgutachten mit Schadensbewertung
Was beinhaltet ein Kfz-Unfallgutachten mit Schadensbewertung, die wir Ihnen als Kfz-Gutachter erstellen?
Nach einem Verkehrsunfall mit Ihrem Auto oder Motorrad benötigen Sie grundsätzlich ein Schadensgutachten welches die genaue Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug im Detail auflistet. Dieses Kfz-Unfallgutachten (Autogutachten) reichen Sie dann bei der gegnerische Autoversicherung ein um Ihren zustehenden Schadensersatz zu bekommen. Grundsätzlich müssen die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Unfallgutachtens von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Unser Service für Sie:
- Erstellung des Kfz-Unfallgutachtens in Dormagen und Umkreis um Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung durchzusetzen
- Schadensbewertung, mit der Ihre Ansprüche – gerichtlich und außergerichtlich – geltend gemacht werden können
- Erstellung eines Kostenvoranschlages bei Schäden unter der Bagatellschadengrenze (ca. 750,- €), um der Versicherung einen Nachweis über die Schadenhöhe vorlegen zu können
Der Gesetzgeber gibt Ihnen das Recht, auf einen freien und unabhängigen Kfz-Unfallgutachter. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen dann einen Kostenvoranschlag und ermittle die notwendigen Reparaturkosten und -dauer.
Folgendes hält der KFZ Gutachter fest:
- der Wiederbeschaffungswert
- die Nutzungsausfallentschädigung
- eine merkantile Wertminderung
- Reparaturkosten und Reparaturdauer
Es gibt aber noch weitere Ansprüche, welche Sie gegen die Kfz-Versicherung geltend machen können, wenn sie unverschuldet in einen Autounfall geraten sind:
- Das Kfz-Sachverständigenhonorar: Für das Kfz-Gutachten welches für Ihr verunfalltes Auto erstellt werden muss, fallen bei dem Kfz-Sachverständigen Kosten an, welche von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen werden müssen
- Die Rechtsanwaltskosten: Sie dürfen sich einen Rechtsanwalt suchen, welcher Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordert
- Ab- und Anmeldekosten für Ihr Auto oder Motorrad: Ihr Kraftfahrzeug hat nach dem Autounfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, nun müssen Sie ein neues Auto oder Motorrad bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden, dann bekommen Sie diese Gebühren ebenfalls von der Autoversicherung des Unfallgegners erstattet
- und noch viele weitere Schadensersatzansprüche stehen Ihnen zu. Hier finden Sie einen Auszug aus Ihren Rechten